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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Auftragserteilung

Für die Auftragsabwicklung gelten vorbehaltlich besonderer Absprachen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die in jedem Fall Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers haben, auch wenn wir diesem nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Mündliche Absprachen jeder Art bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise, Angebote und Umfang der Lieferung

Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Unsere Preise verstehen sich mangels anderer Vereinbarungen ab Lager bzw. Werk, ausschließlich Verpackung zzgl. zu der am Tag der Rechnungstellung geltenden Mehrwertsteuer. Jedes Angebot bzw. jede Preisangabe des Verkäufers geht von der Annahme aus, dass der Auftrag unter normalen Bedingungen und während der normalen Arbeitszeiten ausgeführt werden kann. Sofern mit dem Auftraggeber keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, nehmen wir Verpackungen nicht zurück. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns i.S.v. §24 AGB-Gesetz kostenbedingte Preiskorrekturen auch innerhalb der ersten 4 Monate nach Vertragsschluss vor. Vorgelegte oder zur Verfügung gestellte Proben, Zeichnungen oder Modelle u.ä. gelten immer nur annäherungsweise. Wir behalten uns entwicklungsbedingte unwesentliche Abweichungen vor.

Unterlagen

Die von uns erstellten Unterlagen oder zur Verfügung gestellten Kostenvoranschläge, Pläne, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder andere zu Angeboten oder Lieferungen gehörenden Unterlagen und Hilfsmittel wie Modelle, Schablonen, Stempel, Matritzen und Werkzeuge bleiben - auch wenn die Herstellungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurden - unser Eigentum und müssen nach einmaliger Aufforderung zurückgegeben werden. Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung verpflichtet sich der Auftraggeber, dafür zu sorgen, dass die vorgenannten Unterlagen, Hilfsmittel und die von uns zur Verfügung gestellten  Informationen nicht kopiert bzw. Dritten für eine eventuelle Weiternutzung zur Einsicht gegeben werden. Soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten, gelten Prospektansprüche nicht als zugesicherte Eigenschaften.

Montage/Installation

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass den Einrichtungen und Bedingungen, die für die von uns durchzuführenden Montage- bzw. Installationsarbeiten erforderlich sind, rechtzeitig und ordnungsgemäß entsprochen wird. Diese Einrichtungen und die sonstigen in diesem Rahmen durchzuführenden Aktivitäten gehen jederzeit auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert auf eigene Rechnung, dass unseren Monteuren die Ausführung der Arbeiten ermöglicht wird. Er stellt unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften und anderer Vorsorgemaßnahmen die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung und leistet persönlich über von ihm zur Verfügung gestellte Hilfskräfte die erforderliche Unterstützung. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für unsere Monteure geeignete Unterkünfte und andere persönliche Einrichtungen vorhanden sind. Reisekosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, für jede Abweichung von den in §2 genannten Bedingungen zusätzliche Lohnkosten gesondert in Rechnung zu stellen, wenn wir gezwungen sind, die Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten und/oder unter besonderen Bedingungen auszuführen. Unter die mit uns vereinbarte Montage bzw. Installation

Zahlungsbedingungen

Für die Bezahlung gelten die auf unserem Auftrag/unserer Rechnung genannten Konditionen. Wird keine ausdrückliche Absprache getroffen, ist der Kaufpreis bei Aufträgen bis 25.000,00 Euro netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen ab 25.000,00 Euro ist der Kaufpreis netto ohne Abzug wie folgt fällig: 1/3 nach Auftragsbestätigung, 1/3 vor Lieferung/Montage und 1/3 innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Montage. Wird Skonto gewährt, kann dieser dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn andere fällige Rechnungen offen stehen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Spesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit die banküblichen Debitzinsen in Anrechnung zu bringen. Falls wir in der Lage sind, einen wesentlich höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gegen unsere Zahlungsansprüche darf der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Käufer nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht; wegen Gewährleistungsansprüchen darf der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem nach Art und Bedeutung des Mangels angemessenen Umfang ausüben. Treten beim Käufer laut Auskunft einer Bank oder Auskunftei Ereignisse ein, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages bei ständiger Würdigung nicht mehr als gesichert erscheinen lassen (z.B. Wechselprotest, Konkursantrag, o.ä.), oder werden uns solche vor Vertragsschluss liegenden Umstände nachträglich bekannt, können wir unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Käufers vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer nicht innerhalb einer von uns gesezten Frist nach seiner Wahl ausreichend Sicherheit leistet oder den Restkaufpreis bezahlt. Während dieser Frist ruht unsere Lieferverpflichtung. Entsprechendes gilt für die Kreditwürdigkeit eines Wechselbürgen oder des Wechselakzeptanten.

Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aus dem Kaufvertrag sowie aller aus der gesamten sonstigen Geschäftsverbindungen des Käufers mit uns entstandenen Verpflichtungen, einschließlich der Kosten etwaiger Rechtsverfolgung unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren dürfen weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer ist dazu berechtigt, die erhaltenen Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall, dass die von uns bezogenen Waren vom Käufer weiterveräußert wurden, bevor der Kaufpreis an uns bezahlt ist, tritt der Käufer hiermit die ihm gegen den Drittschuldner zustehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass - mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr - im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum für uns widerruflich unentgeltlich. Der Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentumsbzw. Miteigentumsrechte an den neu entstandenen Sachen sowie die aus dem Verkauf der bearbeiteten Waren entstehenden Wertanteile der verarbeiteten Waren ab. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Steht uns wegen völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages ein Schadensersatzanspruch gegen den Käufer zu, so beträgt dieser 25% des umseitigen Warenwertes als pauschaler Schadensersatzanspruch für Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu. Im nichtkaufmännischem Verkehr steht uns der Nachweis eines höheren, dem Käufer der Nachweis eines erheblich niedrigeren Schadens zu. Der Käufer hat uns jedwede Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen For derungen unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen, uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie dazu notwendige Unterlagen auszuhändigen. Außergerichtliche und gerichtliche Kosten unserer Intervention trägt der Käufer. Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte treten wir in diesem Falle an den Käufer ab.

Lieferfristen

Bestätigte Liefertermine gelten nur annähernd. Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Vorlage der für die Ausführung des Auftrages bestimmten Angaben, Zeichnungen usw. sowie die Einhaltung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen rechtzeitig und vollständig erfüllt. Anderenfalls wird eine vereinbarte Frist angemessen verlängert. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung unserer Lieferanten verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug geraten und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenützt haben verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruhte auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Schadenshaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

Gefahrübergang, Versand- und Verpackungskosten

Die Ware reist auf dem Weg zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf berechtigte Reklamationen zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war. Dieser hat für eine ausreichende Versicherung zu sorgen. Dies gilt auch bei der Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen.

Versicherungen

Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust und jede Beschädigung zu versichern. Der Käufer tritt alle hieraus ergebenen Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt hierdurch an uns ab.

Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und auf erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Er hat sich solche Mängel durch das Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich mitzuteilen (§§ 377, 378 HGB). Bei begründeter Beanstandung steht dem Käufer nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Erst wenn eine Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder von vornherein unmöglich ist und eine Ersatzlieferung nicht binnen angemessener Zeit möglich ist oder von uns abgelehnt wird, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ersetzte Teile bzw. Ware gehen, sofern der Käufer bereits Eigentümer der Ware ist, in unser Eigentum über.
Unsere Gewährleistung gilt nicht - wenn die Fehler eine Folge unsachgemäßer Verwendung der Produkte sind oder andere Ursachen haben als Material- oder Fabrikationsfehler;
- wenn wir in Übereinstimmung mit dem Auftrag gebrauchtes Material oder gebrauchte Güter liefern;
- wenn nicht alle für die Verwendung der Produkte erteilten Anweisungen und andere spezifische Gewährleistungsvorschriften genau und vollständig eingehalten wurden;
- wenn der Autraggeber während der Gewährleistungsfrist auf eigene Initiative Änderungen und/oder Reparaturen an den gelieferten Produkten vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen.
Wir sind berechtigt, Gewährleistungsansprüche für nicht von uns selbst hergestellte Teile gegenüber unseren Lieferanten an den Autraggeber abzutreten und unsere Gewährleistungshaftung erst dann eingreifen zu lassen, wenn der Auftraggeber von unseren Lieferanten keine ausreichende Deckung erhalten hat.

Haftung

Unsere Haftung sowie die Haftung unserer Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen beschränkt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Sie ist der Höhe nach auf einen Betrag von Euro 25.000 beschränkt. Entsprechendes gilt für die Haftung auf entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Kosten, Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen, die uns als direkte Folge von Forderungen Dritter an uns im Zusammenhang mit Vorfällen, Handlungen oder Nachlässigkeiten bei oder im Rahmen der Ausführung des Auftrags entstanden sind und für die wir aufgrund dieser Bedingungen gegenüber dem Auftraggeber sind haftbar sind. Wir haften nicht für die Verletzung von Patentrechten, Lizenzen oder von anderen Rechten Dritter, durch die Verwendung von Angaben, die uns vom Auftraggeber oder in seinem Namen zur Ausführung des Auftrages gemacht wurden. Wenn wir in der mit dem Auftraggeber geschlossenen schriftlichen Vereinbarung bzw. in unserer Auftragsbestätigung auf technische Sicherhaits-, Qualitäts- und/oder andere Vorschriften, die sich auf die Produkte beziehen, verweisen, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber diese kennt, es sei denn, dass er uns unverzüglich schriftlich über das Gegenteil informiert.

Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Auftraggeber mit unser ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, die von uns auf Termin gekauften, verarbeiteten oder unverarbeiteten Materialien und Grundstoffe zu dem von uns gezahlten Preis einschließlich Löhnen von uns zu übernehmen und uns u.a. für den Gewinnausfall durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 15% des vereinbarten Preises zu entschädigen, wobei uns zustehende Rechte unbeschadet bleiben. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, Währungsverluste, die wir im Zusammenhang mit einem Devisenvertrag zur Abwicklung des Auftrags geschlossen haben, gesondert zu vergüten.

Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, werden die Parteien eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende und der ungültigen Bestimmung möglichst wirtschaftlich nachkommende Regelung treffen. Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Verkaufs-, Lieferungsund Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er Vollkaufmann i.S.v. § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stoetze. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Landgericht Lüneburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Deutschen Recht.